Gesellschaftsrecht

Eine Geschäftstätigkeit wird in der Regel in Form von Gesellschaften ausgeübt. Die verschiedenen Rechtsformen haben ihre Sondermerkmale. Je nach Bedürfnissen der Unternehmer und der sektorspezifischen Gegebenheiten muss die richtige Rechtsform gewählt werden.

Zu berücksichtigen sind dabei u. a. die Anzahl der Gesellschafter, Verwaltungsorganisation der Gesellschaft, persönliche Haftung der Unternehmer für Schulden der Gesellschaft sowie steuerliche Aspekte in Bezug auf das Betriebsergebnis und die Gewinnteilung der Gesellschaft.

Von Anfang an muss ebenso viel Bedeutung der Frage beigemessen werden, wie die Beziehungen unter den Unternehmern während der aktiven Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie bei einer eventuellen Beendigung derselben geregelt werden.

Wenn der Gesellschaftervertrag zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit mit großer Sorgfalt verfasst wird, erleichtert dies die Handhabung von anfallenden Angelegenheiten und eventuellen Streitigkeiten. Das Gleiche gilt auch für andere Verträge der Gesellschaft, denn die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Kunden, Lieferanten, Partnern und anderen Interessengruppen bilden die Grundlage einer soliden Geschäftstätigkeit.

Verträge sind dafür da, um die Praxis zu vereinfachen

Aus diesen Gründen sollten Unternehmen alle ihre Verträge in Schriftform niederschreiben und sich die Zeit nehmen, sie bis ins kleinste Detail durchzudenken. Angemessene Verträge erleichtern die Zusammenarbeit im Alltag erheblich und können im Streitfall helfen, teure und zeitaufwändige Gerichtsprozesse zu vermeiden. Daher lohnt es sich, Verträge im Geschäftsleben gedanklich mit Versicherungen gleichzustellen.

Wohnen in einer finnischen Wohnrechtaktiengesellschaft

Im Bereich des Gesellschaftsrechts bilden verschiedene Wohnregelungen in Gesellschaftsform – in Finnland vor allem die sogenannten Wohnrechtaktiengesellschaften – ein besonderes Sachgebiet.

Sie werden weitgehend ähnlich verwaltet wie auch andere Aktiengesellschaften, sind aber mit Sondermerkmalen behaftet, die die Beschlussfassung und Tätigkeit der Gesellschaften beeinflussen.

Eine bedeutende Eigenschaft bei diesen Gesellschaften ist, dass ihr Hauptzweck nicht im Gewinnertrag für die Gesellschafter besteht, sondern vielmehr darin, den Eigentümern die Möglichkeit zu bieten, gemeinschaftlich zu wohnen und die Verantwortung für Wohnkosten, Reparaturen etc. untereinander aufzuteilen.
Wartungs- und Umbauarbeiten sowie die Übernahme einer Wohnung durch die Gesellschaft sind Beispiele für Fälle, in denen Meinungsverschiedenheiten unter den Gesellschaftern vorkommen können.

Vorschriften im finnischen Gesetz über Wohnrechtaktiengesellschaften setzen strikte förmliche Anforderungen beispielsweise an die Entscheidungsfindung über Instandhaltungs- und Umbauarbeiten oder über die Aufteilung von Verantwortlichkeiten zwischen der Gesellschaft und den Aktieninhabern. Wenn diese nicht beachtet werden, können recht komplizierte Streitigkeiten die Folge sein.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich vor allem bei der Vorbereitung von größeren Reparaturen und Umbauarbeiten, juristische Expertise zu Rate zu ziehen. Entsprechendes gilt für die Übernahme einer Wohnung durch die Gesellschaft, denn die relevanten gesetzlichen Vorschriften sind sehr detailliert und – paradoxerweise – recht lückenhaft zugleich.

Darum sollten Sie uns als Ihre Anwaltskanzlei wählen

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben zahlreiche Gesellschafter in allen Phasen der Lebensspanne von Unternehmen sowie in den unterschiedlichsten Fragestellungen beraten. Sie haben ihren Kunden bei Vertragsverhandlungen aller Art – auch mit nicht-finnischen Gegenparteien – zur Seite gestanden. Eine ebenso umfassende Erfahrung besitzen sie in der Beratung von Unternehmern vor der Aufgabe der Geschäftstätigkeit oder der Veräußerung von Gesellschaften.

Dank seiner betriebswirtschaftlichen Ausbildung ist Rechtsanwalt Jyri Nikander ganz besonders in der Lage, die Situation des Klienten auch aus einem wirtschaftlichen Blickwinkel zu betrachten. So wird für den Klienten eine optimierte ganzheitliche Lösung gefunden.

Durch die Durchführung von Aufträgen zum Erwerb oder Verkauf von Wohnungen sowie zum Bauwesen haben unsere Rechtsanwälte sich eingehend in das Gesetz über Wohnrechtaktiengesellschaften vertieft. Bei vielen ihrer Aufträge handelte es sich gerade um das Thema der Wohnrechtaktiengesellschaften.

Zu typischen Aufträgen der Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy im Bereich des Gesellschaftsrechts zählen u. a.:

  • Beratung von Unternehmern bei der Existenzgründung
  • Erstellung von Gesellschafterverträgen sowie von weiteren Verträgen für die Geschäftstätigkeit
  • Beratung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie in entsprechenden Gerichtsprozessen
  • Beratung bei Fragen zur Aufgabe der Geschäftstätigkeit
  • Aufgaben des Liquidators im Liquidationsverfahren einer Gesellschaft
  • Beratung in rechtlichen Fragen und Streitigkeiten bezüglich Wohnrechtaktiengesellschaften.