Insolvenzrecht

Eine Forderung ist für einen Gläubiger wertlos, wenn sie nicht in Geld umgewandelt werden kann. Um Forderungen einzuziehen, ist es oft nötig, auf gerichtliche Vollstreckung zurückzugreifen oder zumindest dem Schuldner mit dem Einsatz der entsprechenden Maßnahmen zu drohen (sog. Sondereinziehung).

Ein Konkurs ist ein Insolvenzverfahren, das darauf abzielt, die Forderungen aller Gläubiger gleichzeitig zu bedienen. Die Mittel, die durch die Veräußerung des Vermögens des Schuldners gewonnen werden, werden in einer gesetzlich geregelten Reihenfolge und im Verhältnis zu der Höhe der Forderungen unter den Gläubigern aufgeteilt. Das Ziel der Zwangsvollstreckung hingegen ist, die Forderung eines Gläubigers zu bedienen, unabhängig von den weiteren Verpflichtungen und Gläubigern des Schuldners.

Weitere Insolvenzverfahren

Über diese Insolvenzverfahren hinaus werden in Finnland die Unternehmenssanierung und Schuldenanpassung für Privatpersonen gesetzlich geregelt. Mit der Unternehmenssanierung wird bezweckt, ein Unternehmen durch eine Restrukturierung der Schulden aus finanziellen Schwierigkeiten zu retten. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen an sich lebensfähig ist. Im einfachsten Fall können in einem Sanierungsprozess die Zahlungstermine der Schulden verändert oder die Zinssätze gesenkt werden. Die drastischste Maßnahme hingegen ist ein teilweises Erlöschen der Schulden. Meist werden bei einer Sanierung viele verschiedene Maßnahmen kombiniert.

Eine Schuldenanpassung für Privatpersonen entspricht grundsätzlich dem Sanierungsprozess für Unternehmen, jedoch mit einigen Unterschieden. Bei einer Schuldenanpassung können Schulden sogar ganzheitlich gelöscht werden, was bei einer Unternehmenssanierung nicht möglich ist.

Anfechtung von getätigten Rechtshandlungen

Bei der Sondereinziehung muss meistens auch die Bedeutung von Verträgen oder anderen Maßnahmen bewertet werden, die der Schuldner vor der Insolvenz oder der Einleitung einer Zwangsvollstreckung getätigt hat. Wenn festgestellt wird, dass irgendeine Regelung für die Gläubiger unvorteilhaft erscheint oder einen Gläubiger auf Kosten der anderen begünstigt, besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit einer Abhilfe namens Einspruch gegen Versäumnisurteil. Dadurch wird die Einstellung einer Zwangsvollstreckung beantragt mit der Folge, dass die vorgenommene Maßnahme rückgängig gemacht und die Ausgangssituation wiederhergestellt wird.

Im Grunde genommen ist es möglich, auch bei Verfahren zur Unternehmenssanierung oder Schuldenanpassung von Privatpersonen einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu erheben. Im Vergleich zum Insolvenzverfahren ist dies schon allein wegen der unterschiedlichen Natur der Verfahren nicht üblich.

Darum sollten Sie uns als Ihre Anwaltskanzlei wählen

Rechtsanwalt Ismo Sillanpää hat bereits zahlreiche Gläubiger in komplizierten Insolvenzfällen vertreten. Darüber hinaus wurde er etliche Male als Insolvenzverwalter ernannt und hat in dieser Eigenschaft oder als assistierender Verwalter viele Insolvenzmassen verwaltet. Dadurch konnte er in unterschiedlichen Einstellungsprozessen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Erfahrungen sammeln.

Rechtsanwalt Jyri Nikander war jahrelang als Staatsanwalt tätig und spezialisierte sich in dieser Eigenschaft u. a. in sog. Wirtschaftskriminalität (Straftaten durch Schuldner, Steuerbetrüge, Buchführungsdelikte etc.). Darüber hinaus hat er sich beispielsweise mit Sondereinziehung im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsfällen beschäftigt sowie seinen Kunden in Unternehmenssanierungsangelegenheiten zur Seite gestanden.

Zu typischen Aufträgen der Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy im Bereich der besonderen Mahnverfahren und des Insolvenzrechts zählen u. a.:

  • Beratung und Vertretung von Gläubigern bei Aufträgen zu besonderen Mahnverfahren
  • Verwaltung von Insolvenzmassen
  • Bevollmächtigter bei Einstellungsprozessen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder bei diesbezüglichen Schlichtungsprozessen
  • Beratung von Beteiligten bei Gerichtsprozessen zu sog. Wirtschaftskriminalität.