Preisliste

Grundsätzlich rechnet die Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy ihre Dienstleistungen auf Zeitbasis ab. Die Höhe des Honorars beläuft sich auf 280–330 Euro/Stunde zzgl. 24 % finnischer Mehrwertsteuer (347,20 – 409,20 Euro/Stunde inkl. MwSt.). Das Honorar wird auf Grundlage des tatsächlichen Zeitaufwands abgerechnet, wobei pro Leistung (Telefongespräch, gesendete E-Mail-Nachricht etc.) ein Mindesthonorar in Rechnung gestellt wird, das einen Zeitaufwand von 15 Minuten entspricht. Bei Vertretung vor Gericht wird jedoch mindestens eine Stunde in Rechnung gestellt.

Nach vorheriger Absprache kann für die Ausführung eines Auftrags auch ein Fixhonorar vereinbart werden.

Zusätzlich zum Honorar werden die unmittelbaren Kosten in Rechnung gestellt, die durch die Ausführung des Auftrags entstehen, wie Fahrt- und Reisekosten, Hotelübernachtungen, Gebühren etc.

Wenn nicht anders vereinbart wird, stellt die Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy die auftragsbezogenen Leistungen und Kosten alle drei Monate und spätestens am Ende eines Auftrags in Rechnung.

Wenn ein Auftrag sehr dringlich ist oder außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten verarbeitet werden muss, wird das Honorar um mindestens 30 % erhöht. Eine Erhöhung des Honorars wird mit dem Kunden zu Anfang eines Auftrags oder im späteren Verlauf des Auftrags bei Auftreten einer begründeten Erhöhung gesondert vereinbart.

Die angewandte Abrechnungsgrundlage, Teilabrechnung und andere Bedingungen, die für die Durchführung des Auftrags gelten, werden zu Anfang eines Auftrags schriftlich vereinbart.

Zu Beginn eines Auftrags klären wir auch die Möglichkeiten des Kunden bezüglich einer Kostenerstattung im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung oder staatlicher Prozesskostenhilfe. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir selber Aufträge mit der staatlicher Prozesskostenhilfe nur in Sonderfällen annehmen.

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