Strafrecht

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über eine breitgefächerte Erfahrung in Strafrecht. Wir stehen Geschädigten in einem Strafprozess vom Anfang bis zum Ende bei.

Zu unseren Spezialgebieten im Strafrecht zählen Wirtschafts-, Umwelt- und Arbeitsschutzdelikte. Oft gehen mit unseren Aufträgen auch Unternehmensgeldbußen einher.

Umweltdelikte

Die erfahrenen Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei vertreten in Umweltstrafsachen sowohl Geschädigte als auch Angeklagte.

Im finnischen Strafgesetzbuch werden Umweltdelikte im Kapitel 48 behandelt. Als Straftaten werden darin Umweltzerstörung in milder, gewöhnlicher und schwerer Tatform, fahrlässige Umweltzerstörung, Naturschutzdelikt in gewöhnlicher und schwerer Tatform sowie Bauschutzdelikt festgelegt. In Umweltstrafsachen müssen wiederholt auch Gesetzestexte und Verordnungen aus anderen Rechtsbereichen sowie die Bedingungen und Vorschriften eventueller Umweltgenehmigungen interpretiert werden.

Insbesondere Fragen zur Zuweisung von Verantwortlichkeit spielen bei Umweltdelikten eine bedeutende Rolle. Laut Kapitel 48 des finnischen Strafgesetzes wird demjenigen die Schuld zugewiesen, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Straftat oder die Vernachlässigung gehört. Bei der Bewertung dieser Frage werden die Stellung der Person, der Inhalt und der Umfang ihrer Aufgaben sowie ihre Teilhabe in der Entstehung und des Fortbestehens des gesetzeswidrigen Umstands in Betracht gezogen. Die Gesetzgebung und die Rechtspraxis bieten oftmals keine direkte Antwort darauf, wie die Verantwortlichkeit in einem konkreten Fall zuzuweisen ist.
In Umweltstrafsachen werden auch Verjährungsfristen möglicher Straftaten betont, denn nach einer (vermeintlichen) Straftat kann viel Zeit vergehen, ehe sie Aufmerksamkeit erhält. Für Verjährungsfristen von Umweltdelikten werden im Kapitel 8, § 1, Absatz 4 des finnischen Strafgesetzbuchs gewisse Ausnahmen vorgesehen.

Neben strafrechtlichen Fragestellungen ist mit Umweltstrafsachen oft auch die Geltendmachung oder das Bestreiten von Schadenersatzsprüchen verbunden. Die Rechtsanwälte unsere Anwaltskanzlei verfügen über eine umfassende Erfahrung in Fragen zu Schadenersatzpflichten.

Ebenso gehen mit Umweltstrafsachen häufig auch Fragen zur strafrechtlichen Haftung von juristischen Personen, d. h. zu Unternehmensgeldbußen, einher.

Da, wie oben beschrieben, mit Umweltrecht viele Sonderfragen verbunden sind, ist es für Geschädigte und Angeklagte auf jeden Fall zu empfehlen, bei Umweltstrafsachen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich speziell mit diesem Thema auskennt.

Rechtsanwalt Jyri Nikander befasste sich schon als Staatsanwalt mit Umweltstrafsachen, bevor er als Rechtsanwalt tätig wurde. Als Rechtsanwalt hat er schon etliche Aufträge im umweltrechtlichen Bereich betreut. So hat er in Umweltstrafsachen Erfahrungen sowohl aus der Perspektive von Geschädigten als auch von Angeklagten gesammelt.

Wirtschaftsdelikte

Das Feld der Wirtschaftskriminalität ist sehr mannigfaltig. Zu typischen Wirtschaftsdelikten zählen Straftaten im Rahmen der Erwerbstätigkeit, wie Buchhaltungsdelikte in gewöhnlicher oder schwerer Tatform, Missbrauch von Unternehmensgeheimnissen sowie Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte. Darunter fallen auch etliche Delikte, die sich gegen öffentliche Finanzen richten, beispielsweise Steuerbetrug in milder, gewöhnlicher und schwerer Tatform, Steuervergehen sowie Betrüge verschiedener Art, bei denen die öffentliche Gewalt als Partei erscheint. Typische Wirtschaftsstraftaten sind auch strafbare Handlungen in der Stellung eines Schuldners, wie Unehrlichkeit des Schuldners in gewöhnlicher und schwerer Tatform sowie Schuldnerbetrug.

Kennzeichnend für Wirtschaftsdelikte sind hochkomplexe Sachverhalte und umfangreiche Materialien – dabei sind Voruntersuchungsunterlagen in Länge von einigen Tausenden Seiten keine Seltenheit. Aus diesem Grund kann es für Laien schwierig sein, sich einen Überblick über einen Fall oder dessen bedeutungsvolle Merkmale zu verschaffen. Andererseits hat ein Tatverdächtigter schon während der Voruntersuchung das Recht darauf, dass alles, was gegen den Tatverdacht spricht, vorgelegt wird. Die entsprechenden Informationen sollen auch bei der Erörterung der Grundlage zur Anklageerhebung oder der Schuldzuweisung berücksichtigt werden. Daher lohnt es sich, schon in der Anfangsphase eines Strafverfahrens einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Wenn ein Rechtsanwalt einen Beteiligten unterstützt, wird in der Voruntersuchung sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten wahrgenommen werden. Für eine geschädigte Partei sind die gründliche Klärung der Höhe und der Grundlage seiner privatrechtlichen Forderungen sowie die Ausarbeitung der diesbezüglichen Beweisführung von groβer Bedeutung.

Häufig sind mit Wirtschaftsdelikten auch Schadenersatzansprüche verbunden – und aus der Sicht einer geschädigten Partei ebenso die Frage, wie eventueller Schadenersatz von den Angeklagten eingefordert werden kann. Um die Einforderung des Schadenersatzes sicherzustellen, kann die Polizei beim Gericht die Anordnung von Sicherungsmaβnahmen am Eigentum der Tatverdächtigten gemäβ Voruntersuchungsgesetz beantragen. Geschädigte können die Polizei auch selbst darum bitten. Mit Wirtschaftsdelikten gehen häufig auch Fragen zur strafrechtlichen Haftung von juristischen Personen, d. h. zu Unternehmensgeldbußen, einher.

Rechtsanwalt Ismo Sillanpää verfügt über eine zehnjährige Erfahrung in Verwaltung von Insolvenzmassen. In dieser Eigenschaft hat er Geschädigte in etlichen Wirtschaftsstrafsachen vertreten oder beraten. Darüber hinaus war er auch als Beistand von Tatverdächtigten und Angeklagten tätig. Rechtsanwalt Jyri Nikander hat jahrelang als Staatsanwalt sowie auch Rechtsanwalt gearbeitet. Als Staatsanwalt war Nikander an der Behandlung von unterschiedlichsten Strafsachen beteiligt. Vor seiner Anwaltstätigkeit war er insbesondere auf Wirtschafts- und Umweltdelikte spezialisiert. Nikander hat sowohl Geschädigte als auch Angeklagte in verschiedenen Wirtschaftsstrafsachen vertreten und ihnen zur Seite gestanden. Neben seinem juristischen Abschluss verfügt Nikander auch über eine betriebswirtschaftliche Ausbildung. Er war auch als Unternehmensberater tätig.

Manchmal stellen Unternehmen oder andere Organisationen fest, dass sie einer Straftat zum Opfer gefallen sind. Wir stehen Unternehmen und Organisationen von Anfang an bei, wenn erst dem Verdacht einer Gesetzeswidrigkeit nachgegangen wird. Wir sind mit einer Vielzahl von Sachverständigen vernetzt, die befähigt sind, Sonderaudits durchzuführen. Bei Bedarf helfen wir dabei, den Sachverhalt aufzuklären und erstellen die nötigen Erklärungen für Ermittlungsersuchen oder Strafanzeigen sowie die eigentlichen Ermittlungsersuchen an die Voruntersuchungsbehörden.

Unsere umfassende Erfahrung und Ausbildung und das eingespielte Partnernetzwerk stellen sicher, dass wir uns um Ihre Angelegenheit gewissenhaft und geschickt kümmern.

Zu typischen Aufträgen im Bereich der Wirtschaftskriminalität zählen u. a.:

  • Beistand für Beteiligte oder Angeklagte bei der Voruntersuchung und vor dem Gericht
  • Vertretung von Insolvenzmassen in der Rolle einer geschädigten Partei bei der Voruntersuchung und vor dem Gericht
  • Beistand für Geschädigte bei der einleitenden Erklärung von einem Straftatverdacht und der Erstellung eines Ermittlungsersuchens.

Arbeitsdelikte

Mit Arbeitsdelikten sind im Kapitel 47 des finnischen Strafgesetzbuchs geregelte Straftaten gemeint, die mit Arbeitssicherheit, Erfassung der Arbeitszeit, Diskriminierung auf der Arbeit sowie Verletzung von verschiedenen Arbeitnehmerrechten zusammenhängen.

Arbeitgeber oder – genauer gesagt – Vertreter von Arbeitgebern (bspw. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder des Arbeitgeberunternehmens) und seine Stellvertreter im Sinne des finnischen Arbeitssicherheitsgesetzes (Arbeitnehmer in Vorgesetztenstellung, die eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Mitarbeitern haben) sind für die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Diese Verantwortung wird im umfassenden Sinne interpretiert, sodass sie die Sicherheit von Arbeitsmethoden, dem Ausführungsplatz der Arbeit und Werkzeugen, die angemessene Einarbeitung der Mitarbeiter in ihre Aufgaben sowie die Verantwortung dafür, dass z. B. der geistige Zustand der Mitarbeiter das Arbeiten ermöglicht, einschließt.

Arbeitssicherheitsdelikte werden überwiegend infolge von Unfällen ermittelt, aber diese können auch bei Arbeitsschutzkontrollen durch die regionale Verwaltungsbehörde (aluehallintovirasto) zum Vorschein kommen. Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter ist recht streng geregelt. Bei Arbeitssicherheitsdelikten handelt es sich weitgehend um die Auslegung von Gesetzestexten, wie z. B. des Arbeitssicherheitsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung. Deswegen sind Gerichtsprozesse in Arbeitssicherheitssachen in der Regel ausgesprochen kompliziert. Da es für Laien herausfordernd ist, sich mit den Rechtsnormen ausreichend detailliert bekannt zu machen, sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Parteien bei einem Arbeitssicherheitsdelikt – sei es als Geschädigter oder als Angeklagter – so früh wie möglich im Prozess kompetenten Rechtsbeistand erhalten. So können die Interessen der Parteien geschützt sowie das Augenmerk schon während der Voruntersuchung und der Ermittlung der Grundlage zur Anklageerhebung auf richtige Sachverhalte und Details gelegt werden.

Eine weitere zentrale Frage ist die Zuweisung der Verantwortlichkeit: Bei einer Vernachlässigung von Arbeitssicherheit handelt es sich nur selten um ein Versäumnis durch eine einzige Person oder um ein vereinzeltes Vorkommnis. In den meisten Fällen gab es vielmehr eine ganze Reihe von Versäumnissen oder Handlungen. Dementsprechend kann es schwierig sein, den Einfluss durch einzelne Personen auf die verketteten Ereignisse eindeutig zu erörtern.

Bei Arbeitszeitdelikten handelt es sich um die Pflicht des Arbeitgebers, für eine angemessene Erfassung von Arbeitszeiten und bezahlten Urlaubstagen zu sorgen. Bei Aufträgen in diesem Bereich ist die Anwendung der Gesetzgebung zu Arbeitszeiten und Urlaubstagen von zentraler Bedeutung. So sollten die Parteien sicherstellen, dass sich ihr Rechtsbeistand mit der Thematik auskennt.

Im Zusammenhang mit Arbeitssicherheitsdelikten kann der Organisation, die als Arbeitgeber fungiert, u. U. auch eine Unternehmensgeldbuße verhängt werden, wenn bewiesen wird, dass Vertreter des Arbeitgebers sich einer Handlung schuldig gemacht haben, die als Arbeitssicherheitsdelikt strafbar ist. Dagegen kommt eine Unternehmensgeldbuße nicht in Frage, wenn als Täter eines Arbeitssicherheitsdelikts ausschließlich Stellvertreter des Arbeitsgebers angesehen werden.

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy haben Mandanten erfolgreich bei Aufträgen vertreten, bei denen es sich um die Anwendung des Kapitels 47 des Strafgesetzbuchs handelte. Dies wurde durch unsere langjährige Erfahrung in umfangreichen, komplexen Strafprozessen ermöglicht. Wir stützen uns dabei auch auf unser zivilrechtliches Knowhow im Bereich von Arbeitsrecht.

Rechtsbeistand für Geschädigte

Die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei verfügen über eine lange und umfassende Erfahrung in unterschiedlichsten Aufträgen in Strafsachen. Rechtsanwalt Jyri Nikander hat auch jahrelang als Staatsanwalt gearbeitet.

Insbesondere ist unsere Anwaltskanzlei darauf spezialisiert, Rechtsbeistand für Geschädigte in sog. gewöhnlichen Strafsachen zu leisten. Nur in Ausnahmefällen vertreten wir Tatverdächtigte oder Angeklagte in Strafsachen, die auβerhalb von Wirtschafts-, Umwelt- oder Arbeitsrecht fallen. Wir haben schon sehr oft Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinschaften Rechtsbeistand geleistet, die einer Straftat zum Opfer gefallen sind.

Für eine geschädigte Partei ist es wichtig, über einen kompetenten Rechtsbeistand zu verfügen, der dafür sorgt, dass die strafrechtliche Verantwortung getragen und die auf der Straftat beruhenden Schadenersatzansprüche erhoben werden.

Ein Geschädigter kann als Opfer einer Straftat ebenfalls Hilfe bei der Erstattung einer Strafanzeige oder der Erstellung eines Ermittlungsersuchens benötigen. Während einer Voruntersuchung kann der Vertreter eines Geschädigten seinem Klienten bei Bedarf auch bei Vernehmungen zur Seite stehen. Vor dem Abschluss der Voruntersuchung, bevor die Sache an die Staatsanwaltschaft zur Ermittlung der Grundlage zur Anklageerhebung weitergeleitet wird, ist es eventuell nötig, eine abschließende Stellungnahme über die Angemessenheit des Voruntersuchungsmaterials, die Bewertung der Beweise, rechtliche Fragen oder weitere für die Sachbehandlung bedeutungsvolle Punkte abzugeben.

Auch im Gerichtsprozess werden die strafrechtliche Verantwortung und die Schadenersatzansprüche besprochen. Die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei haben über Strafsachen hinaus eine umfassende Erfahrung darin, Schadenersatzforderungen unterschiedlicher Art geltend zu machen sowie dabei zu unterstützen, Schadenersatz von der finnischen Staatskasse (Valtiokonttori) zu verlangen.

Die Erfahrung und die Empathie unserer Rechtsanwälte stehen Ihnen in den verschiedenen Phasen eines Strafprozesses zur Verfügung.

Unternehmensgeldbuße

Wir befassen uns fachkundig mit einer großen Vielfalt von Aufträgen im strafrechtlichen Bereich. In unserem Spezialgebiet stellt sich oft die Frage zur strafrechtlichen Haftung von juristischen Personen. In der Praxis handelt es sich dabei um Unternehmensgeldbußen.

Laut Kapitel 9, § 1 im finnischen Strafgesetzbuch ist einer Organisation, Stiftung oder sonstigen juristischen Person auf Anforderung der Staatsanwaltschaft eine Unternehmensgeldbuße zu verhängen, wenn diese eine Straftat begangen hat, für die per Gesetz eine Unternehmensgeldbuße als Sanktion vorgesehen ist.

Laut Gesetz hat eine juristische Person in ihrer Tätigkeit eine Straftat begangen, wenn der Täter für die juristische Person oder in ihrem Auftrag tätig war, Mitglied der Führung der juristischen Person oder in ihrem Dienst als Beamter oder Arbeitnehmer ist beziehungsweise im Auftrag eines Vertreters der juristischen Person gehandelt hat. Andererseits kann eine Unternehmensgeldbuße auch dann verhängt werden, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann oder aus einem anderen Grund nicht zu einer Strafe verurteilt wird. Generell wird eine Unternehmensgeldbuße nicht bei Straftaten verhängt, die auf Antrag des Opfers verfolgt werden könnten, für die aber ein entsprechender Antrag nicht eingereicht wurde. Ausnahmsweise kann auch dann jedoch eine Unternehmensgeldbuße verhängt werden, wenn die Erhebung einer Klage aus wichtigem öffentlichen Interesse begründet wäre.

Die Höhe einer Unternehmensgeldbuße kann 850 bis 850 000 Euro betragen. Bei der Festlegung des Betrags einer Unternehmensgeldbuße werden u. a. die Art und der Umfang der mutmaßlichen Vernachlässigung oder eine eventuelle Beteiligung der Führung der Organisation sowie die wirtschaftliche Stellung der juristischen Person berücksichtigt. Über eine Unternehmensgeldbuße hinaus ist ggf. noch Schadenersatz an Geschädigte zu zahlen.

Ein bedeutungsvoller Sachverhalt bei Unternehmensgeldbußen ist u. a., ob eine strafrechtliche Verantwortung bei der angeblichen Straftat allgemein und für die juristische Person insbesondere erfüllt ist. Da der Betrag einer Unternehmensgeldbuße laut Gesetzgebung sehr unterschiedlich ausfallen kann, muss ihre angemessene Höhe immer genau ermittelt werden. Ferner sind in der Gesetzgebung besondere Gründe für den Verzicht auf eine Unternehmensgeldbuße vorgesehen.

Bei Bedarf leisten wir juristischen Personen Beistand auch in Fragen, die sich ausschließlich um Unternehmensgeldbußen handeln.

Die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei verfügen neben dem Strafrecht auch über eine vielseitige Erfahrung und Ausbildung in juristischen und wirtschaftlichen Anliegen von Unternehmen und Organisationen. Ihre Fach- und Sachkunde stellt sicher, dass sie sich um Ihre Anliegen rund um Unternehmensgeldbußen kompetent kümmern.