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Immobilienrecht und Baurecht

Der wertvollste Vermögensgegenstand vieler Privatpersonen oder auch Unternehmen ist häufig eine Immobilie oder eine Wohnung – ob in Form eines Grundstücks für ein Einfamilienhaus, einer Anlegerwohnung oder von Produktionsräumen eines Industrieunternehmens.

Rechtliche Fragestellungen und Probleme rund um Immobilien sind oft recht kompliziert. Um die beste Lösung zu finden, muss in der Regel eine Vielzahl von Faktoren gleichzeitig berücksichtigt werden.

Die Gesetzgebung und die rechtlichen Prinzipien sind beim Erwerb von Immobilien und Wohnungenweitgehend weitestgehend einheitlich. Nichtsdestotrotz haben beide Liegenschaftstypen ihre eigenen Sondermerkmale. Um Probleme beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien und Wohnungen zu vermeiden, muss man diese Unterschiede kennen.

Für einen Kunden bedeutet dies leider oft, dass nur wenige Fragen direkt anhand der Gesetzgebung beantwortet werden können. Es bedarf vielmehr eines tiefgehenden Wissens über die Rechtspraxis und juristische Fachliteratur, um einen Fall optimal lösen zu können.

Bauverträge

Entsprechendes gilt für rechtliche Fragen bei Bauaufträgen, insbesondere, wenn nicht eine der Parteien ein Verbraucher ist. In Finnland wird das Auftragsverhältnis bei Bauvorhaben zwischen zwei Unternehmen nämlich kaum durch eine spezifische Gesetzgebung geregelt.

Eine kompetente Verarbeitung von baurechtlichen Fragen setzt aus diesem Grund beispielweise die Kenntnis der allgemeinen Vertragsbedingungen der Baubranche und oft auch der Bauvorschriften sowie der besten Praktiken des Bauwesens voraus.

Bereich der Liegenschaft und das Recht das Gründstück eines Anderen zu nützen

Das Liegenschaftsbildungsrecht bildet ein Spezialgebiet innerhalb des Immobilienrechtes. Dabei handelt es sich u. a. um die Festlegung der Grenzen einer Liegenschaft, um die Belastung einer Liegenschaft durch eine Dienstbarkeit, damit Dritte gewisse Rechte auf ein Grundstück erhalten (z. B. Wege- und Fahrrechte, Rechte auf gemeinsame Bootsliegeplätze oder das Recht, eine Strom- oder Wasserleitung durch das Grundstück einer anderen Immobilie zu verlegen), oder um die Teilung einer bestehenden Liegenschaft in mehrere Grundstücke durch Stückvermessung oder Flurstückszerlegung.

Zum selben rechtlichen Gebiet zählt auch die Einlösung von Rechten, bei denen ein Bereich einer Liegenschaft oder ein Sonderrecht meist durch eine Gemeinde oder den Staat beansprucht wird. Entsprechende Situationen können jedoch auch unter Privatpersonen entstehen.

Als erste Instanz in liegenschaftsbildungsrechtlichen Angelegenheiten dient eine Vermessung durch die zuständigen Behörden.

Das Ergebnis einer Vermessung kann vor einem Liegenschaftsgericht (eine Sondersektion der finnischen Amtsgerichte) angefochten werden.

Die Vermessungen und die liegenschaftsrechtlichen Prozesse im Amtsgericht weisen jeweils eigene Sondermerkmale auf. Der erfolgreiche Abschluss eines solchen Prozesses erfordert die Kenntnis und Berücksichtigung dieser Merkmale.

Warum sollten Sie uns wählen?

Rechtsanwalt Ismo Sillanpää verfasste bereits seine Examensarbeit über ein immobilienrechtliches Thema: „Förmliche Anforderungen an Schenkungsurkunden für Immobilien“. Seither befasst er sich in seiner juristischen Tätigkeit mit der rechtlichen Problematik rund um Liegenschaften und das Bauwesen.

Während seiner beruflichen Laufbahn hat er sich in die Rechtspraxis und die Fachliteratur des Immobilienrechts vertieft. Er ist in der Lage, auch andere Faktoren wie steuerliche Fragen zu berücksichtigen, um die beste ganzheitliche Lösung zu finden.

Ferner verfügt Herr Sillanpää über eine weitreichende Erfahrung in Aufträgen zur Liegenschaftsbildung sowohl bei behördlichen Vermessungen als auch vor zuständigen Sondergerichten.

Die Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy bietet ihren Kunden einen flächendeckenden Service bei Aufträgen zu Immobilien- und Baurecht.

Zu typischen Aufträgen zählen u. a.:

  • Erstellung von Übertragungsurkunden für Immobilien oder Wohnungen
  • Beratung und Vertretung von Käufern oder Verkäufern bei Streitigkeiten über die Veräußerung einer Immobilie oder einer Wohnung
  • Beratung und Vertretung des Auftraggebers/-nehmers bei Vertragsverhandlungen oder Streitigkeiten bei einem Bauvorhaben
  • Beratung bezüglich Behördenakten zu Vermessungen von Liegenschaften, zu Wegrechten oder zu Einlösungen sowie Vertretung bei der Anfechtung dieser Beschlüsse vor dem zuständigen Sondergericht oder in der obersten Instanz
  • Beratung und Vertretung bei Fragen zur Landnutzung und Flächennutzungsplanung bei verschiedenen Behörden und in allen Prozessschritten.

Aufträge im Bereich von Immobilien- und Baurecht setzen neben juristischem Sachwissen auch Fachwissen in anderen Bereichen aus. Die Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy verfügt über ein umfassendes Partnernetzwerk. So stehen Ihnen je nach Bedarf z. B. Sachverständige in Zustandsanalyse von Immobilien vor dem Erwerb einer Immobilie, in Bautechnik oder auch in Wertermittlung von Immobilien zur Verfügung.

Eine vorläufige Diskussion im Telefon über Ihre Probleme können Sie immer kostenlos mit uns haben, ob es zu einem Auftrag führt oder nicht.

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