Immobilienrecht
und Baurecht

Der wertvollste Vermögensgegenstand vieler Privatpersonen oder auch Unternehmen ist häufig eine Immobilie oder eine Wohnung – ob in Form eines Grundstücks für ein Einfamilienhaus, einer Anlegerwohnung oder von Produktionsräumen eines Industrieunternehmens. Rechtliche Fragestellungen und Probleme rund um Immobilien sind oft recht kompliziert. Um die beste Lösung zu finden, muss in der Regel eine Vielzahl von Faktoren gleichzeitig berücksichtigt werden. Die Gesetzgebung und die rechtlichen Prinzipien sind beim Erwerb von Immobilien und Wohnungen weitestgehend einheitlich. Nichtsdestotrotz haben beide Liegenschaftstypen ihre eigenen Sondermerkmale. Um Probleme beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien und Wohnungen zu vermeiden, muss man diese Unterschiede kennen. Für einen Kunden bedeutet dies leider oft, dass nur wenige Fragen direkt anhand der Gesetzgebung beantwortet werden können. Es bedarf vielmehr eines tiefgehenden Wissens über die Rechtspraxis und juristische Fachliteratur, um einen Fall optimal lösen zu können.

Entsprechendes gilt für rechtliche Fragen bei Bauaufträgen, insbesondere, wenn nicht eine der Parteien ein Verbraucher ist. In Finnland wird das Auftragsverhältnis bei Bauvorhaben zwischen zwei Unternehmen nämlich kaum durch eine spezifische Gesetzgebung geregelt. Daher setzt eine kompetente Verarbeitung von baurechtlichen Fragen u. a. die Kenntnis der allgemeinen Vertragsbedingungen der Baubranche, der Handelssitte und oft auch der Bauvorschriften sowie der besten Praktiken des Bauwesens voraus.

Auch Flächennutzungsplanung, Landnutzung und beispielsweise Bau- und Ausnahmegenehmigungen spielen in Baufragen eine zentrale Rolle. Diese können einen groβen Einfluss darauf haben, wie und ob überhaupt z. B. das Erstellen eines Vorvertrags für einen Liegenschaftskauf vorteilhaft ist.

Darum sollten Sie uns als Ihre Anwaltskanzlei wählen

Rechtsanwalt Ismo Sillanpää verfasste bereits seine Examensarbeit über ein immobilienrechtliches Thema: „Förmliche Anforderungen an Schenkungsurkunden für Immobilien“. Seither befasst er sich in seiner juristischen Tätigkeit mit der rechtlichen Problematik rund um Liegenschaften und das Bauwesen.

Beide Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben sich während ihrer beruflichen Laufbahn in die Rechtspraxis und die Fachliteratur des Immobilienrechts vertieft. Sie sind in der Lage, auch andere Faktoren wie steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, um die beste ganzheitliche Lösung zu finden.

Die Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy bietet ihren Kunden einen flächendeckenden Service bei Aufträgen zu Immobilien- und Baurecht. Zu typischen Aufträgen zählen u. a.:

  • Erstellung von Übertragungsurkunden für Immobilien oder Wohnungen
  • Beratung von Käufern oder Verkäufern bei Streitigkeiten über die Veräußerung einer Immobilie oder einer Wohnung
  • Beratung des Auftraggebers/-nehmers bei Vertragsverhandlungen oder Streitigkeiten bei einem Bauvorhaben
  • Beratung bei Fragen zur Landnutzung und Flächennutzungsplanung sowie in Baugenehmigungsangelegenheiten bei verschiedenen Behörden und in allen Prozessschritten.

Aufträge im Bereich von Immobilien- und Baurecht setzen neben juristischem Sachwissen auch Fachwissen in anderen Bereichen aus. Die Anwaltskanzlei Asianajotoimisto Sillanpää Oy verfügt über ein umfassendes Partnernetzwerk. So stehen Ihnen je nach Bedarf z. B. Sachverständige in Zustandsanalyse von Immobilien vor dem Erwerb einer Immobilie, in Bautechnik oder auch in Wertermittlung von Immobilien zur Verfügung.